18. Oktober 2012 0

Sprüche 259: Sprüche 17,18

Ein Mensch ohne Verstand verpflichtet sich durch Handschlag und leistet Bürgschaft bei seinem Nächsten. (Sprüche 17,18 nach der Zürcher)

Das Thema Bürgschaft wird noch anderen Stellen in den Sprüchen aufgegriffen (z.B. 11,15 | 17,18 | 22,26-27). Der Autor wird an allen Stellen richtiggehend eindringlich um den Weisheitsschüler davor zu warnen, Bürgschaften zu übernehmen. Man sollte alles tun, um von dem gegebenen Wort frei zu werden. Selbst, wenn es bedeutet, sich zu demütigen und zu bitten, aus dem Vertrag aussteigen zu dürfen.
Der Grund für diese Haltung ist, dass man mit einer Bürgschaft die Sorge sein eigenes Geschick aus der Hand gibt. Auf einmal ist man davon abhängig, was ein anderer tut. Wenn Du für einen Freund bei der Bank bürgst, wird im Schadensfall bei Dir gepfändet, wenn Dein Freund nicht zahlen kann. So etwas sollte man sich gut überlegen.
Es ist wichtig zu bemerken, wie wichtig in der damaligen Zeit das Wort genommen wurde. Verträge wurden nicht auf Papier mit Hilfe eines Notars geschlossen, sondern per Handschlag. Man war an sein Wort gebunden. Ein echter Weiser würde sich gar nicht erst in eine solche Situation hinein manövrieren (Sprüche 11,15).
Das Thema wird auch im Neuen Testament aufgegriffen. „Leg niemandem vorschnell die Hände auf! Lass dich nicht in anderer Leute Verfehlungen hineinziehen; achte darauf, lauter zu bleiben“ (1.Timotheus 5,22). Der Zusammenhang ist, dass man niemanden zu schnell in Leitungsaufgaben einsetzen sollte. Man wird in die Verfehlungen anderer hineingezogen, wenn man sich hinter sie stellt und so für sie bürgt.

##sys

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