27. August 2010 0
Sprüche LXXIII: Sprüche 10,31
31 Der Mund des Gerechten lässt die Weisheit sprießen, eine falsche Zunge aber wird abgeschnitten. (Sprüche 10,31 nach der Zürcher)
Dass die Zunge des Gerechten einen positiven, befruchtenden Einfluss hat, ist in diesem Kapitel immer wieder thematisiert worden und bedarf so keiner weiteren Auslegung.
Der zweite Teil weist auf eine strafrechtliche Praxis in Israel hin und war durchaus wörtliche zu nehmen. Dabei verschleiert die Zürcher Übersetzung hier etwas den Sinn indem sie nahelegt, dass Lügnern oder Verleumdern die Zunge abgeschnitten würde. Luther ist näher an der Rechtspraxis des Alten Testamentes wenn er übersetzt: „Die falsche Zunge wird ausgerottet.” Natürlich galt das nicht für jede kleine Lüge, aber für Lügen, die einen anderen Menschen massiv schädigen konnten, wie z.B. eine falsche Mordanklage. Wikipedia schreibt dazu:
16 „Tritt ein frevelhafter Zeuge gegen jemand auf, um ihn eines Vergehens zu beschuldigen,
17 so sollen beide Männer in dieser Streitsache vor JHWH treten, vor die Priester und Richter zu jener Zeit,
18 und die Richter sollen gründlich nachforschen. Und wenn der falsche Zeuge ein falsches Zeugnis gegen seinen Bruder gegeben hat,
19 so sollt ihr mit ihm tun, wie er gedachte, seinem Bruder zu tun, damit du das Böse aus deiner Mitte wegtust,
20 auf dass die anderen aufhorchen, sich fürchten und hinfort nicht mehr solche bösen Dinge tun in deiner Mitte.
21 Dein Auge soll ihn nicht schonen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.“ (5.Mose 19,16-21 nach der Einheitsübersetzung)
„Eine falsche Anklage sowie Meineid sollen also nach dem Talionsprinzip behandelt werden: Was der Kläger dem Angeklagten zufügen wollte, soll ihm abverlangt werden. Angesprochen ist hier das Gericht, das Recht wahren und Zeugen von vorsätzlicher Verleumdung abschrecken soll. Kontext ist der Rechtsschutz für zu Unrecht als Mörder verfolgte Totschläger durch Asylorte (Dtn 19,4–7 EU) und die Regel, dass Todesurteile nur bei mindestens zwei unabhängigen Augenzeugen der Tat rechtsgültig sind (Dtn 19,15 EU). Umso schwerer wiegt für die Tora der Versuch, diesen Schutz mit falschen Beschuldigungen zu zerstören.“1
- http://de.wikipedia.org/wiki/Auge_für_Auge [↩]
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