Archiv für das Schlagwort Atomexplosion

Wenn man mal seinen ganzen Freundes- und Bekanntenkreis auslöschen möchte, empfiehlt sich eine Atomexplosion. das Strafmaß ist dabei ziemlich überschaubar, wie § 328 StGB zeigt. Man beachte besonders die roten Stellen.
§ 328 StGB: Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, … weiterlesen »